Viele Bildungsangebote der IAD GmbH entsprechen den Anforderungen aktueller öffentlicher Förderprogramme. Prüfen Sie hier, ob Ihre Teilnahme förderbar ist.
…ist eine Initiative des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung und gehört zum Thema „Lebenslanges Lernen“.
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…ist eine Initiative der EU und des Freistaates Sachsen. Sie beinhaltet die Förderung von Projekten zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen und dient der Förderung der "betrieblichen und beruflichen Weiterbildung". Sie ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Es handelt sich hierbei um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
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Die Weiterbildungsrichtlinie in Thüringen wurde im September 2011 um zwei neue Fördergegenstände ergänzt, dem Weiterbildungsscheck und der Förderung von Fernstudien zum Master.
Mit einem Weiterbildungsscheck fördert das Thüringer Wirtschaftsministerium aus ESF- und Landesmitteln ab sofort die individuelle Qualifizierung von Beschäftigten und Selbständigen in Thüringen. Dazu zählen z. B. berufsspezifische Weiterbildungen und Seminare.
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Eine Fördermöglichkeit für die Teilnahme an unseren Trainingsangeboten stellen steuerliche Vergünstigungen dar.
Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisen gelten als Werbungskosten und können steuerlich abgesetzt werden. Beträge über 920 Euro pro Jahr sind voll absetzbar.
Nachgewiesen werden muss, dass die Fortbildung beruflich veranlasst ist bzw. berufliche Ziele verfolgt. Ausgaben für Weiterbildung in Form von Werbungskosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn der/die Teilnehmer/in im Jahr arbeitslos war oder sich in der Erziehungszeit befand.
Weitere Details zu steuerlichen Vergünstigungen.