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Fördermöglichkeiten: Der Weiterbildungsscheck Thüringen |
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Die Weiterbildungsrichtlinie in Thüringen wurde im September 2011 um zwei neue Fördergegenstände ergänzt, dem Weiterbildungsscheck und der Förderung von Fernstudien zum Master.
Mit einem Weiterbildungsscheck fördert das Thüringer Wirtschaftsministerium aus ESF- und Landesmitteln ab sofort die individuelle Qualifizierung von Beschäftigten und Selbständigen in Thüringen. Dazu zählen z. B. berufsspezifische Weiterbildungen und Seminare.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Eckdaten zusammen getragen. Wir beraten Sie gern zum Weiterbildungsscheck und zu unseren förderfähigen Trainingsangeboten.
Herr Norbert Nitsche freut sich auf Ihren Anruf unter 0361-6593 31 oder Ihre E-Mail an n.nitsche@iad.de.
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Voraussetzungen |
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Der Weiterbildungsscheck kann bei einem Jahreseinkommen zwischen 25.600 und 40.000 Euro (Alleinveranlagte) bzw. zwischen 51.200 und 80.000 Euro (Zusammenveranlagte) erteilt werden. Ausgeschlossen sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. |
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Fördersätze |
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Die Förderung beläuft sich auf bis zu 50 Prozent der Kosten; bei Personen ab 45 Jahren und Berufsrückkehrer/innen bis zu 70 Prozent, aber maximal 500 Euro pro Jahr.
Weiterbildungsmaßnahmen, die über das Kalenderjahr hinausgehen, werden nur einmalig bezuschusst. Sollte der Zuschuss mit einer Weiterbildungsmaßnahme nicht aufgebraucht sein, kann er, bis zu erreichen der Fördergrenze, auch für weitere Weiterbildungsmaßnahmen im selben Kalenderjahr beansprucht werden, wofür jedoch ein neuer Weiterbildungsscheck zu beantragen ist. |
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Verfahren |
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Die Beantragung erfolgt über die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung. Der kurze Antrag beinhaltet:
- Angaben zur/m Antragsteller(in)
- Angaben zur Weiterbildungsmaßnahme
- Monitoringangaben
- Angaben zum Unternehmen (vom Arbeitgeber auszufüllen)
Einzureichende Anlagen zum Antrag sind:
- Personalausweis (beglaubigte Kopie oder Vorlage Original)
- Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme (z. B. Weiterbildungsprogramm)
- Kopie des Einkommensteuerbescheides (aus Vorjahr bzw. Vorvorjahr oder alternativ entsprechende Bescheinigung des Unternehmens)
Der Weiterbildungsscheck ist sechs Monate ab seiner Ausstellung für die benannte Weiterbildungsmaßnahme gültig. Der Zuschuss wird nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme gezahlt, dafür sind Teilnahmenachweis und Rechnung der GFAW vorzulegen. |
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Kosten |
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Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. |
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