• Informationsverarbeitung und angewandte Datentechnik GmbH
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Informationsverarbeitung und angewandte Datentechnik GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparenz – Damit wir heute und morgen gut und vertrauensvoll zusammenarbeiten.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmenskunden

1. Anmeldung

Sie können sich schriftlich, per Fax oder per Email bei unseren Geschäftsstellen anmelden. Sie erhalten von uns umgehend eine Anmeldebestätigung. Die Zahl der Teilnehmenden in unseren Trainings ist begrenzt. Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2. Training/Zeiten

Standardtraining: 09.00 Uhr – 16.15 Uhr
Verkürzung des Trainings (z.B. bei Einzelteilnehmenden): Die IAD GmbH behält sich das Recht vor, auch bei fest ausgeschriebenen Terminen diese in der Dauer zu kürzen. Um wie viele Tage das Training im Einzelfall gekürzt wird, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig und obliegt der Entscheidung der IAD GmbH. Die Teilnehmenden werden im Vorfeld informiert.

3. Inhalt des vereinbarten Trainings

Den Inhalt des öffentlichen Trainings entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Informationsmaterial. Wir behalten uns vor, den Inhalt des Trainings aus fachlichen Gründen zu überarbeiten, sowie Termine und Durchführungsorte zu ändern. Die von uns veröffentlichten Trainingsinhalte werden behandelt, sofern dies nach dem Wissensstand der Teilnehmer möglich ist. Unsere Trainer können im Einzelfall die Schulungsinhalte individuell an die Bedürfnisse der Gruppe anpassen. Die IAD GmbH behält sich den Wechsel von Trainern und/oder eine Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Durchführung durch einen bestimmten Trainer besteht nicht.

4. Inhouse-Training

Bei Inhouse-Trainings wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale von 0,60€ pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Findet das Training innerhalb des Stadtgebietes des jeweiligen IAD-Standortes statt, erfolgt keine Berechnung von Fahrtkosten.

5. Stornierung

Absage durch den Teilnehmenden: Sollten Sie von einem Training zurücktreten, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit. Erfolgt der Rücktritt bis 14 Kalendertage vor Beginn des Trainings entstehen für Sie daraus keine Kosten. Bei einer Absage bis 7 Kalendertage vor Beginn des Trainings stellen wir Ihnen 25% des Seminarpreises in Rechnung. Nach diesem Zeitraum ist der gesamte Seminarpreis fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist jederzeit möglich. Bei Stornierung eines individuell vereinbarten Trainings gelten die identischen Zeiträume und Stornogebühren. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Absage durch die IAD GmbH: Die IAD GmbH behält sich vor, jedwedes von uns angebotene oder durchzuführende Training abzusagen bzw. zu verschieben, insbesondere bei Eintritt von Ereignissen, die eine Erbringung der Leistung für die IAD GmbH technisch oder wirtschaftlich unzumutbar machen. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

6. Haftung und Schadenersatz

Bei Ausfall eines Trainings durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige nicht vom Veranstalter zu vertretende Umstände und Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. In solchen Fällen kann die IAD GmbH nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet werden. Generell gilt, dass wir nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von unseren Mitarbeitern entstanden sind, haften. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

7. Seminarpreis

Den Seminarpreis für die Teilnahme an unseren öffentlichen Trainings entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung. Er wird sofort ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto der IAD GmbH. Bei Absage eines Trainings durch die IAD GmbH erhalten Sie den bereits bezahlten Seminarpreis zurück.

8. Urheberschutz

Die in den Trainings der IAD GmbH eingesetzte Software und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Die IAD GmbH übernimmt keinerlei Schadenersatzansprüche, die durch Viren auf kopierten Datenträgern entstehen könnten. Von Teilnehmenden mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf die Computer der IAD GmbH eingespielt werden.

9. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgt. Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden von uns für Marketingzwecke durch Zusendung von Trainings- und Aktionsangeboten der IAD GmbH genutzt. Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch schriftliche Mitteilung widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Trainings- und Aktionsangeboten der IAD GmbH unverzüglich einstellen.

10. Hinweise

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge für Trainings. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Teilnahmebedingungen für geförderte Weiterbildungen, Umschulungen und Coaching

Diese Teilnahmebedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Teilnehmenden geförderter Maßnahmen und der IAD – Informationsverarbeitung und angewandte Datentechnik GmbH (im Folgenden kurz „IAD GmbH“ genannt). Sie erfüllen alle Anforderungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) und sind Bestandteil jedes Teilnahmevertrages.

1. Gegenstand

Geförderte Maßnahmen können sowohl Coachings als auch Weiterbildungen und Umschulungen sein. Die Lehrformen umfassen u.a.: Präsenzunterricht am Standort oder online, fachpraktische Exkursionen und Unterweisungen, berufliche Erprobung, betriebliche Lernphasen sowie die Nutzung der von der IAD GmbH zur Verfügung gestellten Lernprogramme.

2. Teilnahmeberechtigung und Anmeldung

Jede Person, die die Zugangsvoraussetzungen der geförderten Maßnahmen und ggf. die Zugangsvoraussetzungen prüfender Stellen erfüllt, kann sich bei der IAD GmbH zu einem geförderten Bildungsangebot anmelden. Die Zulassungsbedingungen werden in den Lehrgangsinformationen bekanntgegeben, im Internet zum Download bereitgestellt bzw. können im Sekretariat erfragt werden.

Zur Teilnahme ist das ordnungsgemäße Ausfüllen und Unterzeichnen des Anmeldeformulars erforderlich. Bei minderjährigen Teilnehmenden wird die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter zum Vertragsabschluss benötigt. Wenn die IAD GmbH nicht innerhalb einer Woche nach Einreichung die Anmeldung schriftlich zurückweist, so ist die Anmeldung zwischen der IAD GmbH und dem/der Teilnehmenden zustande gekommen.

Der schriftliche Teilnahmevertrag kommt durch die Bestätigung der IAD GmbH und des/der Teilnehmenden zustande. Schriftliche Mitteilungen werden an die im Teilnahmevertrag genannte Adresse bzw. Mailadresse des Teilnehmenden gesandt. Wohnortwechsel sind durch Teilnehmende schriftlich anzuzeigen. Bei Umschulungen wird zusätzlich ein Umschulungsvertrag mit der prüfenden Stelle geschlossen.

3. Gebühren

Für die Teilnahme an Maßnahmen werden Lehrgangsgebühren erhoben, deren jeweilige Höhe Teilnehmenden in Form eines Angebots vor Beginn der Maßnahme mitgeteilt und ausgehändigt wird. Die Lehrgangsgebühren werden in voller Höhe bei Lehrgangsbeginn fällig. Falls die Maßnahme mittels öffentlicher Förderung erfolgen soll, ist die/der Teilnehmende verpflichtet, den Bildungsgutschein/AVGS und das Angebot der IAD GmbH unmittelbar vor Beginn der geförderten Weiterbildung dem zuständigen Kostenträger vorzulegen. Kommen Teilnehmende diesen Verpflichtungen nicht nach, so haften sie für die Gesamtgebühren. Für längerfristige geförderte Maßnahmen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

4. Abtretungserklärung

Werden Teilnehmenden die Lehrgangsgebühren, in voller Höhe oder anteilmäßig, vom Kostenträger (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr oder Berufsgenossenschaften) bewilligt, so erklärt sich diese/r damit einverstanden, dass sie mittels Abtretung unmittelbar an die IAD GmbH überwiesen werden.

Nachweis über die fristgemäße Beantragung der Förderung, z.B. nach SGB II, SGB III oder SGB IX, ist die unverzügliche Übergabe des Fördernachweises an die IAD GmbH. Die IAD GmbH ist sofort über alle Änderungen bezüglich der Bewilligungsgrundlagen zu informieren.

Teilnehmende verpflichten sich, an sie direkt überwiesene Lehrgangsgebühren umgehend an die IAD GmbH zu überweisen.

5. Widerrufsbelehrung

Teilnehmende haben das Recht, binnen vierzehn Tage ab dem Tag des Abschlusses des schriftlichen Teilnahmevertrags, jedoch spätestens bis zum Teilnahmebeginn, diesen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht muss mittels einer eindeutigen Erklärung des Entschlusses, den Teilnahmevertrag zu widerrufen, ausgeübt werden; z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail an die IAD – Informationsverarbeitung und angewandte Datentechnik GmbH, Neue Kasseler Straße 62 E, D-35039 Marburg, Telefon: +49 64 21 96 58-0, Telefax: +49 64 21 96 58-33, Email: info@iad.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Wird der Teilnahmevertrag widerrufen, sind alle erhaltenen Zahlungen der/des Teilnehmenden bzw. des Kostenträgers, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wird), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Teilnahmevertrages bei uns eingegangen ist. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis durch die IAD GmbH zur Verfügung gestellte Leihgaben zurückgegeben wurden oder der Nachweis erbracht wurde, dass diese zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

6. Rücktritt und Kündigung durch Teilnehmende

Rücktritte und Kündigungen bedürfen immer der Textform. Ein Rücktritt von Teilnahmeverträgen kann bis zum letzten Werktag vor Beginn der Maßnahme im Einvernehmen mit dem Kostenträger erfolgen. Für Teilnehmende ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei.

Der/die Teilnehmende hat für den Fall, dass keine Förderung nach dem SGB II oder SGB III bzw. den zuständigen Kostenträger erfolgt, die Möglichkeit, die Anmeldung unverzüglich zu widerrufen. Kosten für eventuell bis dahin in Anspruch genommene Leistungen entstehen Teilnehmenden nicht.

Der Teilnahmevertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, danach jeweils zum Ende der nächsten drei Monate gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei modularen Maßnahmen, die kürzer als 3 Monate sind, ist die Kündigung zum Ende eines jeden Moduls in Absprache mit dem Kostenträger möglich. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung.

Für Teilnehmende, die als Selbstzahlende eine Maßnahme besuchen, gilt gesondertes Kündigungsrecht. In diesem Fall ist eine Kündigung mit einer Frist von 5 Kalendertagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats möglich. Unberührt bleibt das gesetzliche Recht durch Teilnehmende zur außerordentlichen Kündigung mit Begründung, z.B. wegen Arbeitsaufnahme.

Scheidet eine/ein Teilnehmende/r ohne wichtigen Grund aus der Maßnahme aus, muss diese/r für die Kosten aufkommen, die vom zuständigen Kostenträger nicht übernommen werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch die IAD GmbH

In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemien) oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist die IAD GmbH berechtigt, das Bildungsangebot zu verschieben oder abzusagen. Etwaige Ansprüche der Teilnehmenden über Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen.

Die IAD GmbH kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Tatsachen, die einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:

  • falsche Angaben zur Person
  • mangelnde Leistungsbereitschaft oder Mitarbeit
  • häufige unentschuldigte Abwesenheit
  • grobe Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die mitgeltende Hausordnung
  • erhebliche Gebührenrückstände
  • vorzeitige Beendigung der Förderung/Bewilligung durch den Kostenträger
  • grobes Fehlverhalten des/der Teilnehmenden gegenüber anderen Teilnehmenden bzw. gegenüber den Beschäftigten der IAD GmbH
  • Missachtung von Trainerweisungen
  • Nichterreichen des Maßnahme-Ziels

Bevor eine Kündigung aufgrund von Fehlverhalten ausgesprochen wird, erteilt die IAD GmbH eine Abmahnung in Textform. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn Teilnehmende wussten oder hätten wissen müssen, dass das Fehlverhalten von der IAD GmbH nicht geduldet wird.

8. Pflichten Teilnehmender

Zu den Pflichten Teilnehmender gehört es:

  • aktiv im Rahmen der Weiterbildung mit anderen Personen, insbesondere den Lehrpersonen, zusammenzuarbeiten und den notwendigen Anleitungen zu folgen
  • sich zu bemühen, die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben
  • an Maßnahmen zur Ermittlung des Kenntnisstandes teilzunehmen
  • am Unterricht regelmäßig teilzunehmen
  • beim Fernbleiben von der Weiterbildung unter Angabe von Gründen der IAD GmbH unverzüglich Nachricht zu geben
  • Geräte, Werkzeuge, Maschinen und die sonstige Ausstattung sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die Ordnung der Einrichtung betreffen, zu beachten
  • keine Software auf das Schulnetz und vom Schulnetz der IAD GmbH zu kopieren
  • die Hausordnung und Fehlzeitenordnung der IAD GmbH einzuhalten
  • die vereinbarten Teilnahmegebühren pünktlich zu bezahlen.

Wenn eine betriebliche Lernphase vorgesehen ist, sind Teilnehmende verpflichtet, sich möglichst frühzeitig durch geeignete Bewerbungsaktivitäten eigenverantwortlich um einen Praktikumsplatz/Lernplatz in einem Unternehmen zu bemühen. Die IAD GmbH unterstützt Teilnehmende aktiv bei den Bewerbungsaktivitäten und bei der Auswahl eines geeigneten Betriebes.

Bei der Teilnahme an einer Umschulung ist das Führen eines Berichtsheftes verpflichtend, selbst dann, wenn dies von der prüfenden Stelle nicht eingefordert wird. Während der betrieblichen Lernphase wird das Berichtsheft von der betreuenden Person im Unternehmen gegengezeichnet.

9. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen

Die Abnahme von Prüfungen und die Ausgabe von Zeugnissen und Teilnahmebescheinigungen richtet sich nach den jeweils geltenden Prüfungsordnungen. Bei von der Prüfungsordnung nicht erfassten geförderten Maßnahmen erhalten Teilnehmende, die regelmäßig am Unterricht teilgenommen haben, ein Zeugnis der IAD GmbH. Bereiten Lehrgänge auf eine externe Prüfung vor, kann von der IAD GmbH ein Fachzeugnis erstellt werden. Das Bestehen der Prüfung bestätigt nur die prüfende Stelle.

Teilnehmende sind verpflichtet, während und nach Abschluss der Teilnahme ihr Bewerberprofil in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit laufend mit den jeweils erworbenen Kenntnissen zu aktualisieren.

10. Datenschutz

Die mit der Feststellung der Eignung (z.B. Lebenslauf, Testverfahren und Zeugnisse), der Anmeldung und der Durchführung der Weiterbildung oder Umschulung eingehenden Daten werden von der IAD GmbH zur Durchführung des Teilnahmevertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich zur Umsetzung des Teilnahmevertrages (z.B. Anmeldung zu Prüfungen, Meldungen an Kostenträger). Die Aufbewahrung der Daten richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

Die IAD GmbH setzt digitale Lernmittel ein. Um diese zu nutzen, kann es erforderlich sein, dass sich Teilnehmende an externen Plattformen anmelden müssen, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner und Dienstleister wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft.

Zum Zwecke der Erfolgsbeobachtung sind Absolventen und Absolventinnen dazu angehalten die IAD GmbH über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. Absolventen und Absolventinnen, deren Teilnahme öffentlich gefördert wurde, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die IAD GmbH umgehend über die Aufnahme einer neuen Tätigkeit zu informieren. Die IAD GmbH behandelt diese Informationen vertraulich und nutzt sie nur zur statistischen Erfolgskontrolle bzw. zur Weiterleitung an den zuständigen Kostenträger. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung werden Absolventen und Absolventinnen von der IAD GmbH kontaktiert.

Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der IAD GmbH. Diese finden Sie auf unserer Webseite (https://www.iad.de/datenschutz/).

11. Nutzungsrechtübertragung

Teilnehmende räumen der IAD GmbH an allen Produkten, die sie im Rahmen ihrer Teilnahme erstellen, unentgeltlich die ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit Teilnehmenden an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck der Maßnahme für die IAD GmbH oder das Partnerunternehmen, für welches das Produkt erstellt wird, von Bedeutung sind. Die IAD GmbH kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben.

Teilnehmende verpflichten sich, bei der Erstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Teilnehmende verpflichten sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit der IAD GmbH im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen.

12. Haftung

Gegen alle Unfälle während der Unterrichtszeit und auf dem direkten Wege von und zur Unterrichtsstätte sind Teilnehmende im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der IAD GmbH versichert, soweit diese zuständig ist. Die IAD GmbH haftet für Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der IAD GmbH. Teilnehmende haften für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13. Verzugskosten

Für jede außergerichtliche Mahnung nach eingetretenem Zahlungsverzug wird ein Betrag von 3,00 Euro zur Abdeckung von Porto- und Verwaltungskosten erhoben.

 

 

Stand Januar 2022

Kontakt

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