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Deutsche Rentenversicherung

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Nutzen Sie Weiterbildungsförderung der DRV für neue berufliche Perspektiven.

Förderung einer Umschulung durch die Renten­versicherung.

Ziel ist es, Sie wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Die Deutsche Renten­versicherung (DRV) fördert Weiterbildungen und Umschulungen, die von zertifizierten Weiterbildungseinrichtungen, wie die IAD GmbH angeboten werden. Nutzen SIe diese Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Neuausrichtung (Rehabilitation) in Folge gesundheitlicher Herausforderungen.

Mit den „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ der Deutschen Rentenverischerung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung und Umschulung offen. Eine Weiterbildung ist dann geeignet, wenn SIe mit erweiterten Qualifikationen neue Bereiche innerhalb Ihres bisherigen Arbeitsfeldes erschließen möchten. Eine Umschulung bietet sich hingegen an, wenn Sie sich beruflich in eine völlig neue Richtung entwickeln möchten oder müssen.

Um von dem Förderprogramm der Deutschen Rentenversicherung profitieren zu können, müssen Sie gesundheitlich so eingeschränkt sein, dass SIe Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen zu dem Zeitpunkt, an dem Sie den Antrag stellen, seit mindestens 15 Jahren bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sein.
  • Die Fördermaßnahme erfolgt im direkten Anschluss an Ihre medizinische Rehabilitation, um deren Erfolg sicherzustellen.
  • Ihre gesundheitliche Situation ist so beschaffen, dass Sie ohne die Förderung eine Rente aufgrund einer verminderten Erwerbsfähigkeit erhalten müssten.

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt dabei die vollständigen Kosten der Weiterbildung bzw. Umschulung. Dazu gehören die Weiterbildungskosten, die Prüfungsgebühren, die Lernmaterialien, die Fahrtkosten. Ebenso werden auch die Kosten für eine gegebenenfalls notwendige Kinderbetreuung übernommen.

Bei Weiterbildungen, die nicht an Ihrem Wohnort stattfinden, übernimmt die DRV für die Zeit des Kurses auch die anfallenden Unterkunftskosten. In bestimmten Fällen können zudem Verpflegungskosten beantragt werden. Darüber hinaus erhalten Sie für die Dauer der Weiterbildung oder Umschulung ein sogenanntes Übergangsgeld. Als Grundlage hierfür dient das fiktive Gehalt einer Person mit gleichem Alter und einem vergleichbaren Beruf.

Der Antrag auf Berufsförderung muss beim jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. Dort erhalten Sie auch notwendige Informationen, die Antragsformulare und Hilfe beim Ausfüllen der Dokumente.

Ihre Ansprechpartner

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