Förderung für Job- und Bewerbungs-Coaching mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Finanzielle Förderung für Berufsorientierung und Coaching
Eine berufliche Umbruchssituation geht oft mit vielen grundsätzlichen Fragen einher: Welche Jobs stehen mir mit meinen Qualifikation offen? Welcher Beruf macht mich glücklich? Welches Arbeitszeitmodell brauche ich für eine gute Balance im Leben? Will ich Führungsaufgaben übernehmen oder mich selbständig machen?
Um Sie bei der bewussten Gestaltung Ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen, können Coaching und Beratung rund um alle diese Fragen finanziell von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert werden.
Entscheiden Ihre Kundenberatung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit Ihnen zusammen, dass ein Coaching Ihnen weiterhelfen kann, wird ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) gewährt und Sie können ein passendes Angebot nutzen.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf den AVGS, wenn Sie...
- in den letzten 3 Monaten seit mindestens 6 Wochen arbeitssuchend gemeldet sind.
- Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen.
- noch nicht in einen neuen Job vermittelt wurden.
- bereits von Ihrem Arbeitgeber gekündigt sind, aber noch keinen Anschlussjob haben.
Wenn mindestens eins dieser Kriterien auf die zutrifft, kannst du den AVGS beantragen.
Den AVGS können nach Ermessen auch bekommen:
- Nichtleistungsempfänger:innen, die arbeitssuchend gemeldet sind.
- Selbstständige und Personen, die in ihren Beruf zurückkehren.
- Beschäftigte in Transfer- und Auffanggesellschaften.
- Studierende und Auszubildende, die auf Jobsuche sind.
- Soldatinnen und Soldaten, die den Wehrdienst beendet haben.
- Teilnehmende an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM).
Auch wenn Sie Bürgergeld (früher ALG II) beziehen, können Sie nach Ermessen den AVGS erhalten. Wir empfehlen Ihnen, das persönliche Gespräch mit Ihrem/Ihrer Fallmanager/in zu suchen. Überzeugen Sie sie, dass das Coaching oder die Weiterbildung Ihre Jobchancen verbessern. Das ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Die Teilnahme kostet Sie nichts, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem schriftlichen Bewilligungsbescheid vor Beginn der Beratung zugestimmt hat. Sogar Kosten für Fahrten und Kinderbetreuung können unter Umständen übernommen werden, sie müssen aber auch dies vor Beginn des Coaching mit Ihrer Kundenberatung klären.
In der Regel ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein drei bis sechs Monate gültig. Die genaue Dauer ist auf dem Gutschein vermerkt. Je nach Art des Gutscheins kann die Gültigkeitsdauer unterschiedlich sein – eine rechtliche Grundlage gibt es da nicht. Wie lange dein AVGS gültig ist, liegt im Ermessen deiner Sachbearbeiter:in beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Wie nutze ich einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
- Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
- Beratung bei der IAD GmbH
- Wir erstellen Ihren individuellen Coaching- bzw. Bildungsplan
- Sie legen Ihren individuellen Coaching- bzw. Bildungsplan beim Kostenträger vor
- Ihr/e Sachbearbeiter/in prüft, ob Ihnen unser Angebot beruflich weiterhilft und ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
- Sie erhalten von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
- Sie beginnen Ihr individuelles Coaching bzw. Ihre Weiterbildung






