• Informationsverarbeitung und angewandte Datentechnik GmbH
    Seit 43 Jahren Ihr Bildungspartner
  • 0 64 21 96 58-0

Informationsverarbeitung und angewandte Datentechnik GmbH

Weiterbildungsförderung für Unternehmen

Profitieren Sie von attraktiven Konditionen für Weiterbildungen.

Fördermöglichkeiten für Ihre berufliche Weiterbildung und Qualifizierung – wir zeigen Ihnen, wie.

Weiterbildung ist gewollt und wird staatlich gefördert

Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde: Angesichts großer Transformationen am Arbeitsmarkt durch Digitalisierung und Fachkräftemangel wird Fortbildung der Mitarbeiter/innen von Wirtschaft und Politik großgeschrieben. Die öffentliche Hand bietet einige Möglichkeiten finanzieller Unterstützung für Weiterbildung. Seit 2019 wurde etwa die staatliche Weiterbildungsförderung nach dem SGB III deutlich ausgebaut (Qualifizierungschancengesetz und Arbeit-von-morgen-Gesetz). Weitere Verbesserungen im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes geplant, wie etwa das Qualifizierungsgeld.

Neben den sozialgesetzlich geregelten Förderungen gibt es zahlreiche regionale Angebote, oft auf Länderebene.

Mit uns vom Qualifizierungschancengesetz profitieren

Stehen Sie vor beruflichen Herausforderungen, die Sie bewältigen müssen? Oder möchten Sie Ihre Beschäftigten weiterbilden? Lassen Sie uns Ihnen helfen. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet die ideale Lösung für Sie! Dieses Gesetz ermöglicht geförderte Weiterbildungen für Beschäftigte und ist ein wichtiger Bestandteil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Feste Fördersätze: Die Einführung fester Fördersätze gibt Unternehmen Planungssicherheit, mit welchen Zuschüssen sie verbindlich rechnen können.
  • Förderung von bis zu 100% in der betrieblichen Weiterbildung: Für mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) sind 50% Förderung möglich, bei größere Unternehmen (bis 2.500 Mitarbeiter) sind 25% Förderung möglich.Hierdurch profitieren nun Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden von den höchsten Fördersätzen, was besonders kleineren Betrieben zugutekommt und ihre Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erleichtert.
  • Verkürzte Wartezeit für Förderanspruch: Durch die Neuregelung sind Mitarbeitende bereits zwei Jahre nach dem letzten Berufsabschluss förderberechtigt, was es Ihnen ermöglicht, Ihre Mitarbeiter/innen früher weiterzubilden und somit schneller auf Veränderungen zu reagieren.  

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz: Ihre Chance für geförderte Weiterbildung

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz, offiziell das "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung", trat im Mai 2020 in Kraft. Es erweitert u.a. die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung und Qualifizierung von Arbeitnehmern, um sie für die zunehmende Digitalisierung zu schulen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Höhere Zuschüsse: Betriebe, in denen eine größere Anzahl von Beschäftigten eine Weiterbildung benötigt, erhalten erhöhte Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt um mindestens 10%.
  • Mehr förderfähige Maßnahmen: Die Mindestdauer geförderter Weiterbildungen wurde von mehr als 160 Stunden auf mehr als 120 Stunden reduziert, wodurch mehr Maßnahmen zur Auswahl stehen.
  • Sammelanträge: Bei vergleichbaren Weiterbildungsbedarfen können Arbeitgeber Sammelanträge für Bildungsgutscheine stellen.
  • Kurzarbeit: Arbeitgeber erhalten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn Beschäftigte während der Kurzarbeit Weiterbildungen absolvieren.

Förderung für Arbeitnehmer und Auszubildende

  • Weiterbildung: Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen sind vielfältiger und leichter zugänglich.
  • Berufliche Nachqualifizierung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Förderung, wenn sie ihre Beschäftigungsfähigkeit steigert.
  • Assistierte Ausbildung: Diese wird für mehr Menschen zugänglich gemacht und unterstützt auch Auszubildende im Ausland.

Unterstützung für Transfergesellschaften und von Kurzarbeit Betroffene

  • Weiterqualifizierung: Die Agentur für Arbeit bezuschusst Qualifizierungen unabhängig von Berufsabschluss und Alter.
  • Kurzarbeitergeld: Unternehmen können Arbeitnehmer auch bei reduzierter Arbeitszeit halten, und Nebeneinkünfte in systemrelevanten Minijobs werden nicht angerechnet.

Aus- und Weiterbildungsgesetz: Förderung für Beschäftigte und Unternehmen

Das Aus- und Weiterbildungsgesetz verbessert die Förderinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik und bietet gezielte Unterstützung für Beschäftigte und Unternehmen, insbesondere in Branchen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Es bietet Beschäftigten in betroffenen Branchen neue Perspektiven und unterstützt Unternehmen bei der Fachkräftesicherung.

Nutzen Sie die Möglichkeiten des Aus- und Weiterbildungsgesetzes, um Ihre Fachkräfte zu sichern und Ihre Beschäftigten für die Herausforderungen des Strukturwandels zu qualifizieren.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Qualifizierungsgeld: Das Qualifizierungsgeld, das an das Kurzarbeitergeld angelehnt ist, ergänzt die bisherige Förderung. Es beträgt 60 % (bzw. 67 %) des bisherigen Nettoentgeltes. Beschäftigte werden für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme freigestellt und erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz.

Gerne ermitteln unsere Ansprechpartner gemeinsam mit Ihnen den individuellen Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen und unterstützen Siebei der Antragstellung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erfhren Sie, wie hoch die Förderung ausfallen kann. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Viele Angebote – viele Probleme?

Die Vielfalt des Angebots ist gleichzeitig ein Problem: es kann schnell unübersichtlich werden. Welche Fortbildungen brauchen meine Mitarbeiter/innen? Wer bietet passende Kurse an? Welche Förderung für diese Fortbildungen gibt es?

Hinzu kommt, dass neben der Bedarfserhebung im Unternehmen, der Auswahl von Bildungsträgern und Kursen Förderanträge gestellt werden müssen. Je nach Fördertopf kann auch dieses Prozedere sehr planungs- und arbeitsintensiv ausfallen. Insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen scheitert die Förderung dann leicht an fehlenden Kapazitäten – im schlimmsten Falle ist ohne den Zuschuss die Qualifizierung nicht möglich.

Förderung finden und beantragen – wo fange ich an?

Die Förderträger sind sich der Schwierigkeiten bewusst und bieten Anlaufstellen an, bei denen Unternehmen Unterstützung bei der Suche nach und der Beantragung von Fördermitteln für Qualifizierung leisten. Der Kontakt zur fundierten Förderberatung ist oft nur eine kurze Internetrecherche und einen Anruf entfernt.

Die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise steht mit dem regional gut ausgebauten Arbeitgeberservice zur Verfügung und erweitert das Angebot aktuell um die Weiterbildungsagenturen, die zusätzlich vernetzt mit landesspezifischen Förderträgern und Bildungsträgern zusammenarbeiten, um Unternehmen optimal zu beraten.

Aber auch wir als Weiterbildungsanbieter stehen Ihnen gerne zur Seite.

Wir unterstützen Sie in Sachen Förderung

Als Weiterbildungsanbieter gehört für uns auch die Beratung zur Förderung dazu. Gerne unterstützen wir Sie bei der Recherche nach Fördermöglichkeiten und der Suche nach den richtigen Beratungsstellen. Darüber hinaus können auch Fördertöpfe in Frage kommen, bei denen die Beantragung und bürokratische Abwicklung zum großen Teil bei uns als Anbieter liegt – Ihnen entsteht kein oder kaum Mehraufwand. Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind für Sie da!

 

 

Stand 08/2023 – Alle Angaben ohne Gewähr

Ihre Ansprechpartner

Link

News & Blog

29. Juni 2026
UNIX / Linux Netzwerke UNIX / Linux Clients

Digitale Souveränität: Warum das Thema jetzt auch im Mittelstand ankommt

Von politischen Initiativen zu strategischen Entscheidungen in Unternehmen – und welche Rolle Open Source dabei spielt