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Weiterbildungsprämie für Umschulungen

Schon gewusst? Wer erfolgreich die Zwischenprüfung und Abschlussprüfung während einer Umschulung besteht, wird nicht nur mit einem Berufsabschluss belohnt, sondern erhält 2.500 Euro on top.

Einen Berufsabschluss in der Tasche zu haben, zahlt sich immer aus: Sie weisen Ihre Qualifikationen schwarz auf weiß nach und haben beste Aussichten auf einen gut bezahlten Job. Weil in Deutschland die Nachfrage nach Fachkräften mit einem Berufsabschluss aktuell sehr hoch ist, belohnt der Staat Ihr Engagement bei passenden Fördervoraussetzungen nicht nur mit der Übernahme der Kosten Ihrer Umschulung über einen Bildungsgutschein und mit dem ab 1. Juli 2023 aktiven Weiterbildungsgeld, sondern zusätzlich mit bis zu 2500 Euro Weiterbildungsprämie.

Wer bekommt die Weiterbildungsprämie?

Sie können die Prämie über Ihre zuständige/n Sachbearbeiter/in bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie eine berufliche Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss für einen anerkannten Ausbildungsberuf einer Kammer (z. Bsp. der IHK) mit mindestens 2 Jahren regulärer Ausbildungsdauer führt. In den meisten Fällen ist das eine Umschulung.

Die Weiterbildungsprämie kann auch beantragt werden, wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen, indem Sie an einem „Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“ teilnehmen und Ihre Prüfung(en) absolvieren.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Genau genommen handelt es sich um zwei Weiterbildungsprämien: 1.000 Euro Weiterbildungsprämie können ausgezahlt werden, wenn Sie die Zwischenprüfung oder die gestreckte Abschlussprüfung Teil1 im Rahmen Ihrer Umschulung bei der jeweiligen Kammer erfolgreich ablegen. Die Prämie für die Zwischenprüfung oder die gestreckte Abschlussprüfung Teil1 wird nur ausgezahlt, wenn eine ausreichende Leistung erbracht wurde. Ausreichend“ ist laut IHK Notenschlüssel und Prüfungsverordnung 50%.

Weitere 1.500 Euro beantragen Sie nach der erfolgreichen Abschlussprüfung (mindestens  ausreichend) am Ende Ihrer Umschulung oder wenn Sie die Externenprüfung abgelegt haben.

Die Weiterbildungsprämie ist außerdem steuerfrei und wird auch nicht anderweitig angerechnet.

Wie und wo beantrage ich die Weiterbildungsprämie?

Wichtig zu wissen: Die Weiterbildungsprämie müssen Sie aktiv anfordern. Sie erhalten die Prämie für die bestande Prüfung, wenn Sie einen Antrag stellen. Sie wird nicht automatisch gezahlt. Den Antrag für die Weiterbildungsprämie stellen Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, in dem Sie betreut werden.

Nötig ist der Nachweis über die erfolgreich bestandenen Prüfungen. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Kopie Ihres Ausbildungszeugnisses von der zuständigen Kammer, das Sie an die Agentur für Arbeit senden. Die Entscheidung über die Auszahlung der Weiterbildungsprämie liegt bei der ortsansässigen Arbeitsagentur und der Bonus wird Ihnen bei Zusage direkt auf das Konto überwiesen.

Über Ihren Antrag wird individuell entschieden. Sie möchten wissen, ob Sie persönlich Anspruch auf die Weiterbildungsprämie haben? Ihre Kundenberatung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann das im Detail prüfen.

Für welche Kurse bei der IAD GmbH kann ich die Weiterbildungsprämie erhalten?

Die Weiterbildungsprämie wird für erfolgreich bestandene Umschulungen ausgezahlt. Alle unsere Umschulungen in Erfurt, Jena, Leipzig, Marburg und Nordhausen für Fachinformatiker/innen, IT-Kaufleute, kaufmännische Berufe und Mediengestaltung finden Sie mit einem Klick hier.

Die nächsten Schritte

  • Umschulung bei der IAD GmbH auswählen und starten
  • Zwischenprüfung bestehen und und 1.000,00 € Prämie erhalten
  • Abschlussprüfung bestehen und 1.500,00 € Prämie erhalten
  • Im neuen Job beginnen

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01. Januar 0001

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