Qualifizierungschancengesetz
Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und fördern Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur neuen Förderung.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderinstrument der Bundesregierung zur Unterstützung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten. Seit dem 1. Januar 2019 ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeitenden gezielt für den digitalen Wandel und neue Anforderungen zu qualifizieren. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern und die Fachkräftebasis langfristig zu stärken.
Durch das Qualifizierungschancengesetz können Unternehmen Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelten erhalten. Die Förderung richtet sich insbesondere an Mitarbeitende, deren Tätigkeiten durch technologische Entwicklungen verändert oder ersetzt werden könnten. Auch Beschäftigte in Engpassberufen, Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer profitieren von dieser Unterstützung.
Wer kann das Qualifizierungschancengesetz nutzen?
Unternehmen können das QCG nutzen, um ihre Mitarbeitenden für zukünftige Anforderungen zu qualifizieren. Gefördert werden insbesondere:
- Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch Digitalisierung und Automatisierung betroffen sind.
- Geringqualifizierte Mitarbeitende, die eine Zusatzqualifikation oder einen Berufsabschluss nachholen möchten.
- Arbeitnehmende in Berufen mit Fachkräftemangel.
- Ältere Arbeitnehmer, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.
- Mitarbeiter in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), da diese höhere Fördersätze erhalten können.
- Beschäftigte in Bereichen wie UX-Design, Produktmanagement, Online-Marketing und Data Science.
- Arbeitnehmer in Kurzarbeit, deren Weiterbildung gefördert wird.
Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen und über kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifikationen hinausgehen. Zudem muss der Bildungsanbieter über eine AZAV-Zertifizierung verfügen.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Förderung durch das QCG umfasst Zuschüsse zu Lehrgangsgebühren und Lohnkosten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße:
- Kleine Unternehmen (<50 Mitarbeitende): Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und 75 % der Lohnkosten.
- Mittlere Unternehmen (50–499 Mitarbeitende): Bis zu 50 % und bei älteren oder schwerbehinderten Mitarbeitenden bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie 50 % der Lohnkosten.
- Große Unternehmen (>500 Mitarbeitende): Bis zu 25 % der Weiterbildungskosten und der Lohnkosten.
Zusätzlich gibt es Förderungen für Weiterbildungen während Kurzarbeit sowie Zuschüsse zu Sozialversicherungsbeiträgen. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Weiterbildung können die Förderung um weitere 5 % erhöhen.
Wie beantrage ich die Förderung?
Die Förderung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag. Unternehmen können Sammelanträge für mehrere Mitarbeitende stellen. Dabei sind folgende Schritte wichtig:
- Analyse des Weiterbildungsbedarfs im Unternehmen.
- Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit über Fördermöglichkeiten.
- Auswahl eines zertifizierten Bildungsanbieters mit förderfähigem Kursangebot.
- Einreichen des Antrags vor Beginn der Weiterbildung.
- Prüfung und Bewilligung durch die Arbeitsagentur.
Die Förderung wird individuell geprüft und hängt von den jeweiligen Voraussetzungen des Unternehmens und der Mitarbeitenden ab.
Für welche Weiterbildungsmaßnahmen kann das QCG genutzt werden?
Das QCG kann für zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt werden, die Beschäftigte für höhere Qualifikationen oder neue berufliche Herausforderungen vorbereiten. Dazu gehören:
- Umschulungen und Fachqualifikationen.
- Digitale Qualifikationen wie Data Science, UX-Design oder Online-Marketing.
- Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen.
Die Weiterbildung muss mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Auch eine Kombination mehrerer kürzerer Kurse ist möglich. Die maximale Förderdauer beträgt 3,5 Jahre. Verpflichtende Weiterbildungen, die der Arbeitgeber gesetzlich vorschreiben muss, sind nicht förderfähig.
Was sind die Unterschiede zwischen Qualifizierungsgeld und dem Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungsgeld und das Qualifizierungschancengesetz sind zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildung in Unternehmen. Hier sind die wesentlichen Unterschiede:
Art der Förderung
- Qualifizierungsgeld: Bietet einen Zuschuss zu den Lohnkosten während der Weiterbildung.
- Qualifizierungschancengesetz: Gewährt Zuschüsse sowohl zu den Lohnkosten als auch zu den Lehrgangskosten.
Förderhöhe
- Qualifizierungsgeld: Fester Lohnkostenzuschuss von 60% (kinderlos) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind) des letzten Nettoarbeitsentgelts, unabhängig von der Betriebsgröße.
- Qualifizierungschancengesetz: Die Förderhöhe ist abhängig von der Betriebsgröße und kann bis zu 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 75% der Lohnkosten betragen.
Zertifizierungsanforderungen
- Qualifizierungsgeld: AZAV-Zertifizierung für den Bildungsträger notwendig, aber nicht für die Weiterbildung selbst.
- Qualifizierungschancengesetz: AZAV-Zertifizierung sowohl für den Bildungsträger als auch für die Weiterbildung erforderlich.
Kostenübernahme
- Qualifizierungsgeld: Der Arbeitgeber zahlt die Lehrgangskosten.
- Qualifizierungschancengesetz: Der Arbeitgeber zahlt nur die Kosten, die nicht zu 100% gefördert werden.
Einführungszeitpunkt
- Qualifizierungsgeld: Seit 1. April 2024 verfügbar.
- Qualifizierungschancengesetz: Seit 1. Januar 2019 in Kraft, mit Neuregelungen zum 1. April 2024.
Insgesamt bietet das Qualifizierungschancengesetz in den meisten Fällen aufgrund der Bezuschussung sowohl der Lehrgangs- als auch der Lohnkosten die umfassendere Förderung. Das Qualifizierungsgeld kann besonders für größere Unternehmen oder für Weiterbildungen ohne AZAV-Zertifizierung interessant sein.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, geeignete Weiterbildungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen zu identifizieren und den Förderantrag optimal vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.
(Stand 03/2025 - Alle Angaben ohne Gewähr)
Umfangreiche Informationen zur Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive





