Qualifizierungsgeld
Nutzen Sie das Qualifizierungsgeld für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und fördern Sie die Entwicklung Ihres Unternehmens.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur neuen Förderung.
Was ist Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld ist ein attraktives Förderinstrument, das Ihr Unternehmen bei der Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeitenden unterstützt. Wenn Sie Ihr Unternehmen zukunftsfähig machen möchten, ist die gezielte Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden ein entscheidender Schritt. Nutzen Sie das Qualifizierungsgeld, um Weiterbildungskosten zu reduzieren und so Ihre Mitarbeitenden gezielt zu fördern. Es wird von der Agentur für Arbeit bereitgestellt und hilft, die Kosten für Weiterbildungen zu reduzieren, die den Fachkräftebedarf in Ihrem Unternehmen sichern. Diese Förderung ist besonders für Ihr Unternehmen von Vorteil, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden für neue Aufgaben qualifizieren oder auf dem neuesten Stand halten wollen.
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der sogenannten durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenzzeitraum ermittelt wird. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz.
Wer bekommt Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld kann Ihr Unternehmen erhalten, wenn Sie Ihre Mitarbeiter in bestimmten Weiterbildungen fördern. Dabei wird das Ziel verfolgt, Ihre Mitarbeitenden durch gezielte Weiterbildung für neue Aufgaben oder ein höheres Qualifikationsniveau im Betrieb fit zu machen. Hierbei können auch Umschulungen oder Fachqualifikationen gefördert werden.
Die Weiterbildung muss während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses stattfinden. Ein Anspruch auf Qualifizierungsgeld entfällt, falls das Arbeitsverhältnis beendet wurde oder eine Kündigung vorliegt. Zudem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn Ihr Unternehmen innerhalb der letzten vier Jahre bereits Qualifizierungsgeld erhalten hat.
Mindestens 20 % der Mitarbeiter muss einen Weiterbildungsbedarf, zeigen. In Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden reduziert sich dieser Anteil auf 10 %. Eine Betriebsvereinbarung oder ein branchenspezifischer Tarifvertrag zur Regelung von Weiterbildungen muss vorhanden sein.
Die genaue Förderhöhe und die Voraussetzungen für den Erhalt des Qualifizierungsgeldes können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und sollten mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden.
Wie erhalte ich Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld wird auf Antrag beim zuständigen Arbeitsamt gewährt. Sie können das Qualifizierungsgeld online beantragen. Für jede berufliche Weiterbildung ist ein Antrag auf Qualifizierungsgeld zu stellen. Dabei kann die berufliche Weiterbildung auch aus mehreren Abschnitten bestehen, die nicht zwingend am Stück zu absolvieren sind.
Nachdem der Antrag genehmigt wurde, kann Ihr Unternehmen die Förderung für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter nutzen. Es ist wichtig, die genauen Kriterien und Voraussetzungen zu prüfen und mit Ihrer Kundenberatung bei der Agentur für Arbeit abzustimmen, um den Anspruch auf das Qualifizierungsgeld zu sichern.
Für welche Weiterbildungsmaßnahmen kann ich Qualifizierungsgeld beantragen?
Das Qualifizierungsgeld kann für eine Vielzahl von Weiterbildungen genutzt werden, die Ihren Mitarbeitenden für anspruchsvollere Aufgaben oder für einen höheren Abschluss qualifizieren. Dazu gehören beispielsweise Umschulungen, Fachqualifikationen oder spezielle Weiterbildungsprogramme. Der Anbieter der Weiterbildung, wie die IAD GmbH, muss eine Zulassung nach AZAV besitzen, wohingegen der Weiterbildungskurs selbst nicht zwingend eine solche Zulassung benötigt.
Die Weiterbildung muss insgesamt über 120 Unterrichtseinheiten hinausgehen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene kürzere Kurse zu kombinieren. Die maximale Förderdauer liegt bei 3,5 Jahren. Weiterbildungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, werden nicht gefördert.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, welche Weiterbildungsangebote für Ihr Unternehmen förderfähig sind und wie Sie das Qualifizierungsgeld optimal nutzen können. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um Ihre Möglichkeiten für eine Förderung zu prüfen und zu erfahren, wie Sie das Programm für Ihre Mitarbeitenden individuell und passgenau einsetzen können.
Was sind die Unterschiede zwischen Qualifizierungsgeld und dem Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungsgeld und das Qualifizierungschancengesetz sind zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Weiterbildung in Unternehmen. Hier sind die wesentlichen Unterschiede:
Art der Förderung
- Qualifizierungsgeld: Bietet einen Zuschuss zu den Lohnkosten während der Weiterbildung.
- Qualifizierungschancengesetz: Gewährt Zuschüsse sowohl zu den Lohnkosten als auch zu den Lehrgangskosten.
Förderhöhe
- Qualifizierungsgeld: Fester Lohnkostenzuschuss von 60% (kinderlos) bzw. 67% (mit mindestens einem Kind) des letzten Nettoarbeitsentgelts, unabhängig von der Betriebsgröße.
- Qualifizierungschancengesetz: Die Förderhöhe ist abhängig von der Betriebsgröße und kann bis zu 100% der Weiterbildungskosten und bis zu 75% der Lohnkosten betragen.
Zertifizierungsanforderungen
- Qualifizierungsgeld: AZAV-Zertifizierung für den Bildungsträger notwendig, aber nicht für die Weiterbildung selbst.
- Qualifizierungschancengesetz: AZAV-Zertifizierung sowohl für den Bildungsträger als auch für die Weiterbildung erforderlich.
Kostenübernahme
- Qualifizierungsgeld: Der Arbeitgeber zahlt die Lehrgangskosten.
- Qualifizierungschancengesetz: Der Arbeitgeber zahlt nur die Kosten, die nicht zu 100% gefördert werden.
Einführungszeitpunkt
- Qualifizierungsgeld: Seit 1. April 2024 verfügbar.
- Qualifizierungschancengesetz: Seit 1. Januar 2019 in Kraft, mit Neuregelungen zum 1. April 2024.
Insgesamt bietet das Qualifizierungschancengesetz in den meisten Fällen aufgrund der Bezuschussung sowohl der Lehrgangs- als auch der Lohnkosten die umfassendere Förderung. Das Qualifizierungsgeld kann besonders für größere Unternehmen oder für Weiterbildungen ohne AZAV-Zertifizierung interessant sein.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, geeignete Weiterbildungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen zu identifizieren und den Förderantrag optimal vorzubereiten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.
(Stand 03/2025 - Alle Angaben ohne Gewähr)
Umfangreiche Informationen zur Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive





